Grill – und Badespass ist angesagt! Aufgrund des tollen Wetters sollte man es sich nicht entgehen lassen, die Freizeit im Freien zu verbringen (zudem stehen jetzt wieder die Pfingstferien vor der Tür).. Egal, ob sie in den Urlaub fahren oder daheim bleiben: damit die Freude ungetrübt bleibt, sollte man so einiges beachten. Wir geben Ihnen hier ein paar Tipps:
- Sonnenschutz – man kann es nicht genug wiederholen. Auch wenn viele Sonnenanbeter eine möglichst knackige Bräune erreichen wollen: immer schön langsam. Lieber erst ein paar Tage im Schatten verbringen, anstatt gleich in die pralle Sonne! Vor allem Sonnencreme nicht vergessen! UND: die Haut vergisst nichts! Jeder Sonnenbrand bedeutet eine erhöhte Gefahr, früher oder später an Hautkrebs zu erkranken. Vielleicht sollte man der Gesundheit zuliebe sein persönliches Schönheitsideal überdenken. Ausserdem lässt exzessives Sonnenbaden die Haut vorzeitig altern! Ergebnis: ledrige, faltige Haut. Also lieber ein wenig piano…
- Ausreichend trinken! (wir reden hier natürlich von Alkoholfrei;)) Durch das Schwitzen verliert der Körper viel Flüssigkeit und wertvolle Mineralien. Schorlen bieten hierbei eine gesunde und magenfreundliche Gelegenheit, um den Durst zu stillen. Das Tolle daran ist, dass man sich Schorlen selbst nach seinem persönlichen Geschmack zubereiten kann.
- Kleinkinder oder gar Säuglinge gehören nicht auf den "Sonnengrill"! Die Haut von Kleinkindern oder Babys ist sehr viel dünner als die von einem erwachsenen Menschen und kann sich so kaum vor den Sonnenstrahlen schützen! Zudem sollte man mit dem Nachwuchs möglichst nicht raus in die Mittagssonne. Der frühe Vormittag oder der späte Nachmittag ist viel besser geeignet.
- Damit die Kinderhaut vor Sonnenbrand geschützt wird, sollte man ihnen möglichst dünne, langärmlige und luftige Kleidung anziehen und sich nach Möglichkeit nur im Schatten aufhalten. Kurzärmelige Hemdchen, Bikinis oder schicke Badeshorts für kleine Mädchen und Jungs sehen zwar niedlich aus, sind aber ungeeignet.
- Abkühlen nicht vergessen! Das kühle Nass ist natürlich verlockend. Dennoch sollte man es sich nicht nehmen lassen, langsam die Sache anzugehen! Erst Teile des Körpers benetzen, damit er sich an den Temperaturunterschied gewöhnt.
- Autos in der Sonne geparkt: Lassen Sie auf gar keinen Fall ein Kind oder Tier im Auto. Auch nicht für "nur eine halbe Stunde"! Tests haben ergeben, dass bereits nach einer halben Stunde in der prallen Sonne bei hochsommerlichem Wetter die Hälfte der getesteten Fahrzeuge bereits eine Temperatur von über 50 Grad Celsius aufwiesen. In jedem achten Auto waren es sogar über 60 Grad Celsius! Da hilft auch kein halboffenes Fenster mehr!
Und natürlich lädt dieses Wetter auch wieder zum Grillen ein. Dazu:
Grillen im Garten oder auf dem Balkon ist in Deutschland ein häufiger Grund für Nachbarschaftsstreit, der die Gerichte beschäftigt. Eine klare gesetzliche Regelung existiert nicht (außer in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg), sondern hängt von Ortsüblichkeit und Ermessen ab.
Dabei kommt es nicht zuletzt darauf an, ob es sich um einen Holz- bzw. Kohlengrill oder um einen emissionsarmen Elektro- oder Gasgrill handelt. Grundstücks- oder Wohnungseigentümern kann das Grillen allgemein schwerer verwehrt werden als Mietern und Pächtern. Mitunter ist ein Grillverbot Gegenstand von Hausordnungen z.B. in Parkanlagen oder Gebäuden.
- Das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses kann durch eine Regelung in der Hausordnung verboten werden (Landgericht Essen)[.
- Nach einem Urteil des Bonner Amtsgerichts dürfen Mieter in einem Mehrfamilienhaus in der warmen Jahreszeit einmal im Monat auf dem Balkon grillen, müssen ihre Nachbarn jedoch 48 Stunden vorher informieren.
- Nach einem Urteil des Landgericht Stuttgart darf dreimal im Jahr jeweils zwei Stunden gegrillt werden.
- Nordrhein-Westfalen und Brandenburg: Hier ist das Grillen nach den Landesimmissionsschutzgesetzen verboten, wenn dadurch unbeteiligte Nachbarn etwa durch Eindringen von Qualm und Rauch in deren Wohn- oder Schlafräume 'erheblich belästigt' werden. Sollten diese Regelungen verletzt werden, so ist ein Bußgeld zu zahlen. Betroffene können die Polizei rufen.
Quelle und weitere Infos zum Thema Grillen: wikipedia
Und leider sollte man zudem heuer vorsichtig sein, wenn es um das Thema "Salate" geht. Da wir ja gerade ein Problem mit der Durchfallerkrankung "EHEC" haben, sollte man besser auf rohes Gemüse verzichten. (Es wird besonders vor rohen Tomaten, Salatgurken und Blattsalat gewarnt).
Das e-magazin wünscht Ihnen eine schöne (Pfingst-) Zeit. Und falls Sie gerne verreisen möchten, aber noch kein geeignetes Angebot gefunden haben, dann schauen Sie doch einfach hier, hier oder hier. herein.







